20.03.2024 / Parchim
Um telefonische Terminvereinbarung unter 0385 - 525 2709 wird gebeten, damit Wartezeiten vermieden werden und der Tag geplant werden kann.
Den genauen Ort des Sprechtags erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.
Hinweis:
Fristen im Verwaltungsverfahren werden durch einen Termin beim Bürgerbeauftragten nicht unterbrochen. Die Fristen für das Einlegen eines Widerspruchs oder für die Erhebung einer Klage müssen also trotzdem eingehalten werden. Die Dauer der Frist, die Art des Rechtsbehelfs und wo er einzulegen ist, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung, die am Ende von Verwaltungsbescheiden steht.
Nicht tätig werden kann der Bürgerbeauftragte, wenn zivilrechtliche Streitigkeiten zu regeln sind.
Dies sind alle Angelegenheiten zwischen Bürgern untereinander, zwischen Bürgern und privaten Einrichtungen oder Firmen und auch im Verhältnis von Mieter und Vermieter.
Auch kann der Bürgerbeauftragte den Bürger nicht vor Gericht vertreten.