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Barrierefreies Wohnen - Änderungen der Bauordnung nötig

13.11.2017

„Jede Neubauwohnung bei großen Mehrfamilienhäusern sollte barrierefrei sein“ - Bürgerbeauftragter und Behindertenvertreter für Änderungen an Bauordnung

Dringende Nachbesserungen an der Landesbauordnung zur Schaffung von mehr barrierefreiem Wohnraum hat der Bürgerbeauftragte des Landes, Matthias Crone, nach einer Beratung mit kommunalen Behindertenvertretern in Rostock gefordert. Die jetzige Regelung sei nicht hinreichend und werde dem absehbaren Bedarf nicht gerecht. „Die Rückmeldungen aus den Kommunen zeigen: Zumindest bei großen Mehrfamilienhäusern mit Aufzug sollte jede Neubauwohnung barrierefrei sein. Es hat keinen Sinn, hier nur halbe Sachen zu machen. Der Bedarf wächst.“ Immerhin planten nach Untersuchungen zwei Drittel der Senioren im Alter den Umzug in altersgerechte Wohnformen.

Derzeit müssen nach Landesbauordnung in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen nur die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein. Selbst große Mehrfamilienhäuser könnten es dabei belassen, so Crone: „Das ist eindeutig zu wenig. Andere Länder gehen viel weiter. Da muss wie in Bayern immerhin schon jede dritte oder in Berlin bald jede zweite neue Wohnung in Häusern mit Aufzügen barrierefrei sein“, erklärte Crone. „Nun sollte unser Land nach vorn gehen und buchstäblich Zukunft bauen.“

Der Bürgerbeauftragte wies darauf hin, dass nach Schätzungen die Mehrkosten für barrierefreie Neubauten gering seien; Eine Studie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes berichtet von rund einem Prozent: „Aber der Nutzen ist hoch - für Mieter, für Eigentümer und für die ganze Gesellschaft. Im Zeitalter der Inklusion müssen wir Schluss machen mit halbherzigen Lösungen, die das Problem nur verschieben. Nachrüstungen sind teuer. Wir brauchen aber bezahlbaren barrierefreien Wohnraum."

Der Bürgerbeauftragte bemängelte weiter das völlige Fehlen von gesetzlichen Vorgaben in Mecklenburg-Vorpommern, Bauherren zum Bau rollstuhlgerechter Wohnungen zu verpflichten. "Barrierefreier Wohnraum“ im Sinne der Bauordnung beinhalte keine technischen Vorgaben wie Türbreiten und Wendeflächen, die für die Rollstuhlnutzung nötig sind: "Mit den kommunalen Behindertenbeiräten und –beauftragten bin ich einig: Wir brauchen im Land viel mehr bezahlbaren Wohnraum, der barrierefrei und mit Rollstuhl uneingeschränkt nutzbar ist, vor allem in den Städten“, stellte Crone fest. „Deshalb sind wir dafür, dass jede achte Wohnung in einem Neubau für Rollstuhlnutzung ausgelegt ist. Es sind immer mehr Menschen vorübergehend oder auf Dauer auf einen Rollstuhl angewiesen.“ In acht Bundesländern gebe es Vorschriften für mehr rollstuhlgerechten Wohnraum.