Seit Juni 2012 liegt dem Bürgerbeauftragten eine Petition vor, bei deren Bearbeitung es viele Gespräche und Schriftverkehr mit unterschiedlichen Verwaltungsebenen gab, ohne dass bisher eine Lösung erreicht werden konnte.
Ein Bürger aus dem Süden der Insel Usedom hatte den Bürgerbeauftragten aufgesucht, weil das Grundwasser auf der Höhe der Bodenplatte seines Einfamilienhauses stand. Die tieferliegenden Bereiche der Ortschaft nahe der Grenze zu Polen vernässten zusehends. Der Petent vermutete zunächst einen Zusammenhang mit der Renaturierung eines Naturschutzgebietes in der Nähe.
Der Bürgerbeauftragte nahm Kontakt zum Wasser- und Bodenverband, der Gemeinde, dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sowie der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises auf. Aus den eingegangenen Stellungnahmen ging hervor, dass der Wasserstand mit dem Projekt der Wiedervernässung im Naturschutzgebiet in keinem Zusammenhang stünde. Als Ursachen wurden die fortschreitende Flächenversiegelung, die zunehmende Niederschlagsmenge, aber vor allem auch der Rückgang der Grundwasserförderung auf der polnischen Seite benannt. Hierdurch entstünden ein Rückstau und ein Wasseranstieg im See am Ortsrand, was sich dann auch auf die Ortslage auswirke.
Die Gemeinde, die für Oberflächenentwässerung in der Ortslage zuständig ist, zeigte grundsätzlich ihre Bereitschaft, an einer Lösung mitzuwirken. Jedoch könne sie nicht zusätzlich die Absenkung des Wasserstandes im See bewältigen. Dies sei nur mit einer entsprechenden Förderung möglich. Selbst Anträge der Gemeinde auf Förderung von Maßnahmen zur Entwässerung der Ortslage waren abgelehnt worden.
Da die Entwässerung der Ortslage nicht die Ursache der Vernässung beheben, sondern lediglich deren Auswirkungen reduzieren könnte, wandte sich der Bürgerbeauftragte erneut an den Landkreis und das Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und Verbraucherschutz. Zunächst gab es daraufhin im Juli 2013 eine gemeinsame Beratung mit dem Staatssekretär, den Fachbereichen und dem zuständigen Abteilungsleiter Naturschutz des Landkreises. Hierbei sagte das Ministerium eine Beratungshilfe sowohl dem Landkreis als auch der Gemeinde zu, wie man die Thematik aufgreifen könne. Dazu stellte der Kreis dem Ministerium alle verfügbaren Unterlagen, insbesondere auch Gutachten zum hydrologischen System der Region, zur Verfügung. Auf Anregung des Staatssekretärs wurde eine gemeinsame Beratung vor Ort durchgeführt, zu der Betroffene, die Gemeinde sowie der Zweckverband hinzu gebeten wurden.
Auf dieser Veranstaltung im August 2013 wurde durch den Landkreis das hydrologische System erläutert. Der ursprüngliche Abfluss des Sees sei früher über die so genannte Grenzsenke und den Torfkanal erfolgt. Mit der zunehmenden Wasserentnahme auf der polnischen Seite der Grenze zu DDR-Zeiten verringerte sich der Wasserstand im See erheblich. Der Abfluss, zumindest in Richtung Grenzsenke, fiel trocken. Beim Bau eines Weges wurde er ganz zugeschüttet. Ob diese Maßnahme durch die NVA oder den Forstwirtschaftsbetrieb durchgeführt wurde, ist bis heute unklar.
Bei der Ortsbesichtigung wurde das ganze Ausmaß der Vernässung erkennbar. Ebenfalls wurde deutlich, dass der Torfkanal – ein Gewässer erster Ordnung – in seinem oberen Abschnitt mangels Unterhaltung durch das Land seine Funktion als Abfluss zum Haff nicht mehr, wie historisch vorgesehen, erfüllen kann.
Vor diesem Hintergrund verlangte der Bürgerbeauftragte vom zuständigen Ministerium die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des ganzen Torfkanals und die Prüfung, ob die Veränderung am Abfluss des Sees vom Rechtsnachfolger des Verursachers wieder rückgängig gemacht werden müsste.
Durch das Ministerium wurde wiederum auf die Gemeinde verwiesen, die eine Untersuchung des hydrologischen Systems und eine Machbarkeitsstudie veranlassen müsse. Die Prüfung der Förderfähigkeit wurde in Aussicht gestellt.
Mangels konkreter Aktivitäten bat der Bürgerbeauftragte den Staatssekretär des Landwirtschaftsministeriums erneut um eine Beratung, die im Februar 2014 stattfand. Da zwischenzeitlich auch der Ministerpräsident von Bürgern zu dieser Problematik angerufen wurde, nahm auch ein Vertreter der Staatskanzlei an der Beratung teil. Nun wurde eine Prüfung vom Landwirtschaftsministerium zugesagt, ob auf Arbeitsebene Abstimmungen mit der polnischen Seite getroffen werden könnten. Aussagen zur zukünftigen Wasserförderung sollten eingeholt werden. Die historischen Unterlagen sollten gesichtet und vor Ort sollte noch einmal geprüft werden, ob der ehemalige Durchlass vom See zur Grenzsenke wieder hergestellt werden könnte. Für die Prüfung wurde ein Zeitraum von zwei Monaten vereinbart.
Nach Ablauf der vereinbarten Prüfzeit erfolgte erneut eine Nachfrage beim Landwirtschaftsministerium. In der Antwort wurde lediglich dargestellt, dass es noch keinen Fortschritt bei der Prüfung der Angelegenheit gegeben habe. Die Verantwortlichkeit für die Beseitigung des Seeabflusses sei nicht zu klären. Weitere Aussagen gab es nicht. Im Mai 2014 wurde angekündigt, dass man zumindest Gespräch mit der Gemeinde führen wolle, um Lösungsansätze zu skizzieren.
Auf weitere Nachfrage im Juni erhielt der Bürgerbeauftragte eine Stellungnahme des Ministers. Wiederum wurde auf die nötige Machbarkeitsstudie durch die Gemeinde hingewiesen. Hinsichtlich der Wasserfassung gebe es zwar keine wasserrechtliche Erlaubnis oder ein ähnliches Dokument, jedoch fühle man sich an ein Projektergebnis zur grenzüberschreitenden Wasserbewirtschaftung gebunden. Man wisse zwar, dass sich die polnische Seite nicht daran halte, es gebe aber keine neuere Grundlage.
Zwar ließe sich der Wasserstand des Sees über den Torfkanal regulieren, jedoch würde dies neue bilaterale Absprachen notwendig machen, die als langwierig einzuschätzen seien. Ein Gespräch mit der Gemeinde wurde für den Zeitraum nach der Sommerpause 2014 angekündigt.
Im Oktober 2014 teilte das Ministerium auf weitere zwei Nachfragen und Hinweise des Bürgerbeauftragten mit, dass die Prüfungen noch nicht abgeschlossen seien. Fachliche Hinweise des Bürgerbeauftragten würden im Zuge der Untersuchungen und Planungen berücksichtigt. Die erforderlichen Abstimmungen sollten jedoch bis Ende 2014 andauern. Erst dann könne man sich mit der Gemeinde ins Benehmen setzen.
Dieses Gespräch fand bisher nicht statt. Eine Lösung zeichnet sich nicht ab, aber der Wasserstand steigt. Deshalb haben sich auch der Bürgermeister der Gemeinde und der Amtsvorsteher an die Landesebene gewandt.