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15 Jahre Bürgerbeauftragter

Festrede von Professor Dragan Milkov (Universität Novi Sad, Serbien; Vizepräsident des Europäischen Ombudsmann Instituts)

Die Institution des Bürgerbeauftragten ist schon bekannt, insbesondere durch Personen, die beruflich damit verbunden sind. Viele Fakten über die Institution des Bürgerbeauftragten sind kein Geheimnis und wurden bereits mehrfach auf verschiedenen Konferenzen zu diesem Thema besprochen. Viele Aspekte dieser Institution  könnte man heute fast als allgemein bekannt voraussetzen. Deshalb werde ich heute hier meine Aufmerksamkeit auf einige Details richten, die vielleicht nicht so bekannt sind, und ich werde versuchen eine Erklärung für manche Ereignisse die mit dieser Institution verbunden sind, zu geben. Die allgemeine Geschichte und die Fakten dazu sind mehr oder weniger bekannt.

Viele denken, daß der Bürgerbeauftragte seit seiner Gründung eine Institution war, die dem Schutz der Menschenrechte gedient hat. Aber diese Rolle des Bürgerbeauftragten ist typisch nur für die zweite Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts. Das Parlament hat seit seiner Entstehung die Gesetze gemacht. Die Gerichte haben seit ihrer Gründung Streitigkeiten zu lösen, und die Regierung regierte immer. Der Ombudsman wurde nicht geschaffen, um die Menschenrechte zu schützen, ist aber unter spezifischen Umständen entstanden. Nur die langfristige Entwicklung dieser Institutionen hat zur aktuellen Form geführt.

Es passiert oft, daß etwas aus völlig anderen Gründen entsteht als denjenigen, mit denen es später erklärt wird. Viele Dinge geschehen zufällig und später wird ihnen eine besondere Bedeutung beigemessen. So geschah es auch mit der Institution des Bürgerbeauftragten.

Die Entstehung dieser Einrichtung hat sich förmlich im Jahre 1809 zugetragen, aber der eigentliche Start war 1713. Im Frühjahr 1709 begann der schwedische König Karl XII. die Offensive gegen Rußland, nämlich die Belagerung der Stadt Poltawa.  Poltawa liegt etwa 350 km südöstlich der ukrainischen Hauptstadt Kiew, im Zentrum der Ukraine. Da der König eine Verletzung erlitt, wurde er im Juni 1709 außer Gefecht gesetzt und konnte die schwedischen Kräfte in der Schlacht bei Poltawa nicht persönlich führen. Nach der schweren Niederlage gegen Peter der Großen floh Karl XII ins Osmanische Reich, wo er ein Lager in der Stadt Bender (im heutigen Moldawien) hatte. Damals gab es keine Hubschrauber und Flugzeuge und Karl XII konnte nicht in seine Heimat zurückkehren. Auf der anderen Seite gab es auch kein Telefon, Fax, Internet. Der König, wie Könige, besonders absolute Monarchen, wollte aber Kenntnis von den Ereignisse im Land haben und, noch wichtiger, sie beeinflussen. Als Ergebnis seines Aufenthaltes im Ausland waren Störungen der öffentlichen Ordnung in der Verwaltung zu Hause in Schweden verursacht worden. Deswegen brauchte der König einen Vertreter in Schweden, um sicherzustellen, daß Richter und Staatsbeamte in Übereinstimmung mit den Gesetzen und mit ihren Aufgaben handelten. Der Vertreter in Schwedischer Sprache wird OMBUDSMAN genannt. Im Oktober 1713, im Schloss von Timurtasch (Türkei), unterzeichnete König eine Verordnung, durch die er die Institution des Höchsten Ombudsmannes des Königs einsetzte. Er hatte die Aufgabe, in Namen des Königs, Beamte und Richter zu überwachen. Im Falle, dass er eine „Unregelmäßigkeit“ bei der Tätigkeit der Beamten fand, hatte der Höchste Ombudsmann das Recht, sie für die Nachlässigkeit zu verfolgen.

Während des achtzehnten Jahrhunderts hat diese Institution  verschiedene Wandlungen erfahren. Zunächst änderte sie 1719 ihren Namen in das Amt des Justizkanzlers. Das Büro des Justizkanzlers besteht immer noch und ist heute Ombudsman der Regierung.  Diese Institution ist weniger bekannt. Deswegen möchte ich sie jetzt erwähnen. Die Hauptaufgaben des Justizkanzlers sind: 

  • Aufsicht über Behörden und Staatsbeamte. Ist es nicht die klassische Rolle des Ombudsmans? Daneben:
  • Vertretung des Staates in gesetzlichen Streitigkeiten, in erster Linie Handlungen gegen Schäden gegen den Staat.
  • Sicherstellung, daß die Grenzen der Presse-  und anderen Medienfreiheit nicht überschritten werden. und Handeln als der alleinige Ankläger in Fällen von Straftaten gegen die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit zu handeln. Der Parlamentarische Ombudsman befaßt sich in vielen Ländern mit der Medienfreiheit.

Der Justizkanzler ist auch ein Ombudsman, aber nicht der Ombudsman des Parlaments, sondern Ombudsman der Regierung. Solche Fälle haben wir auch in anderen Ländern in denen der Ombudsman zur Exekutive (z.B Frankreich, afrikanische Länder) gehört. Justizkanzler war der Ombudsman des Schwedischen Parlaments nur zwischen 1766 und 1772. In diesem Zeitraum wurde er von dem Parlament ernannt. Aber 1772, als der schwedische König Gustav III (1771-1792), nachdem er durch einen Militärputsch die neue Verfassung machte, beschränkte er die Macht des Reichstages stark und erhöhte die königliche Autorität einschließlich das Rechts auf Ernennung des Justizkanzlers. Nach seinem Tod wurde Gustav IV (1792-1809), der bekannt für seinen Absolutismus war, Schwedischer König. Eine Gruppe von Offizieren setzte Gustav IV ab und er wurde in einem  Schloss gefangen gesetzt. Sein Onkel Karl XIII. wurde neuer König. Er akzeptierte die neue schwedische Verfassung von 1809, die das parlamentarische System einführte.

Die Verfassung von 1809 brachte ein Gleichgewicht zwischen Parlament und König. Seit dieser Verfassung ist die Institution des Ombudsmans im engeren Sinne etabliert, wie es schon bekannt ist.  Nach der schwedischen Verfassung von 1809 wurde die Gewaltentrennung zwischen Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit eingeführt. Der König hatte das Recht, den Justizkanzler zu ernennen, das Parlament den Justizombudsman.

Der Unterschied zu vorherigen Zeit ist, daß der Ombudsman ein konstitutionelles Organ ist und  daß er für einen Bereich der Kontrollgewalt des Reichstags verantwortlich ist. Seit damals ist Ombudsman (Justitieombudsman) der Vertreter des Parlaments und Justizkanzler ist Vertreter der Regierung. Seine Hauptrolle, dem Reichstag die Kontrolle zu ermöglichen, daß alle Richter und Beamten die Gesetze und Verordnungen befolgen, ist bis heute unverändert geblieben.

So ist es entstanden. An islamische Herkunft, Tribuni Plebis (Rom), Mohtasib usw., daran glaube ich nicht. Der Ombudsman ist nach meinen Kenntnissen nur wegen der spezifischen Lage des Königs Karl XII. etabliert worden. Wenn er nicht im Exil gewesen wäre, hätte der König wohl nicht die Notwendigkeit, einen Vertreter zu benennen, gehabt. Dies bedeutet, dass es keinen Ombudsman gegeben hätte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass heute es keine Bürgerbeauftragten, die administrative Kontrolle und den Schutz der Menschenrechte gegeben hätte. Es würde sicher etwas da sein, aber weder unter diesem Namen noch in dieser Form.

Und es ist immer so: ist eine Institution einmal geschaffen, so wird sie fast nie abgeschafft. Sie entwickelt sich, ändert sich und bekommt oft eine andere Form. So passierte es mit dem Ombudsman. Meiner Meinung nach haben die Beziehungen zwischen König und Parlament in Schweden diese Evolution gebracht.

In mehr als 200 Jahren der Entwicklung, die die Institution des Bürgerbeauftragten in Schweden hat, hat sie einige Änderungen erfahren. In einer Periode (1915 bis 1968) gab es eine Trennung von zivilem und militärischem Bürgerbeauftragten, und dann wieder eine Vereinigung in einer einzigen Institution, bestehend aus drei Bürgerbeauftragten, deren Kompetenzen in bestimmten Bereiche aufgeteilt wurden. Heute umfaßt diese Institution vier Bürgerbeauftragte. Einer davon ist der Haupt-Bürgerbeauftragte. Er hat eine Zuständigkeit wie die anderen Bürgerbeauftragten, aber auch administrative Pflichten.

Diese schwedische Einrichtung blieb für lange Zeit eine schwedische Exklusivität, etwas, das es in keinem anderen Land gab. Mehr als 100 Jahre vergingen, bis jemand den schwedischen Weg ging. Dieses erste Mal passierte in einem Land, das lange unter Schwedens Einfluß, auch im Konflikt mit Schweden, stand, nämlich im benachbarten Finnland 1919. Dies bedeutete jedoch keine wesentliche Ausweitung der Institution des Ombudsmans. Am schwedischen Modell gab ei kein wachsendes Interesse in der Welt, und Schweden hat nichts getan, um seine Institution in anderen Ländern zu zeigen und zu erklären.

Das Ombudsmanwesen verbreitete sich in die Welt viel weniger dank dem  Schöpfer dieser Institution - Schweden, als seinem kleineren Nachbarn Dänemark. In der Tat ist Dänemark das dritte Land der Welt das in sein System die Institution des Bürgerbeauftragten eingeführt hat, in der Verfassung von 1953. Seitdem gibt es eine echte Erweiterung des Bürgerbeauftragten in der Welt, so daß einige Autoren sprechen von "Ombuds-Manie“. Man kann sagen, daß das dänische Modell in der Praxis mehr als das schwedische Modell akzeptiert wurde. Es gibt mehrere Gründe, warum Dänemark für das Gedeihen dieser Institution Verdienste hat.

Erstens, ist das dänische Ombudsmann-Modell vereinfacht worden und umfasste nicht die Kontrolle der Gerichte, wie es in Schweden der Fall ist. Schweden ist eines der wenigen Länder in der Welt in denen Ombudsman das Recht auf Gerichtskontrolle hat. In den meisten Ländern wird davon ausgegangen, daß das Recht der Bürgerbeauftragten, die Gerichte zu kontrollieren, den Grundsatz der Unabhängigkeit der Gerichte bedroht. Auf der anderen Seite spielte der erste dänische Ombudsmann, Professor Stephan Hurwitz, gewählt in März 1955, eine bedeutende Rolle. Er war ein Mann von außergewöhnlicher Energie und voller Lust, diese schöne Einrichtung, die nicht bekannt war, dar zu stellen. Hurwitz war ein unermüdlicher Reisender und Verbreiter der Bürgerbeauftragten-Idee.

Die Tatsache, daß Norwegen die Institution des Bürgerbeauftragten geschaffen hat  (Gesetz von 22.06.1962 – Amt im Januar 1963 eröffnet) war keine große Überraschung. Aber, Neuseeland, auch in 1962? Sogar, früher als Norwegen (erster Ombudsman am 7 Septemeber 1962 gewählt, Amt im 1 Oktober eröffnet). Das war schon eine Überraschung, und viele fragen sich noch immer warum eigentlich Neuseeland, als das vierte Land in der Welt, das Land so weit von Schweden? Dafür gibt es aber eine einfache Erklärung.

Unter anderem hatte Professor Hurwitz einen Text über „Die Erfahrung des parlamentarischen Ombudsmans in einigen skandinavischen Ländern“ vorbereitet, auf Bitte des Sekretariats der Vereinigten Nationen für ein Seminar zum Thema von gerichtlichen und anderen Heilmitteln gegen die ungesetzliche Praxis oder den Missbrauch der Verwaltungsgewalt. Das Seminar wurde in Kandy, (Ceylon) im Mai 1959 gehalten. Die Vertreter von Neuseeland beim Seminar waren der Hon. Henry Greathead Rex. Mason, der Generalstaatsanwalt, und Dr John L. Robson, damals Stellvertreter des Justizministers. Anfang 1961 brachte die Regierung Neuseelands einen Vorschlag in Umlauf, den Ombudsmann von Skandinavien nach Wellington umzupflanzen. Im nächsten Jahr hat Neuseeland die Institution des Bürgerbeauftragten geschaffen.

In dieser Zeit bereitete sich auch Großbritannien auf den Ombudsman vor. Die Institution des Ombudsmanns wurde in Großbritannien 1967 eingeführt und danach kam es zu einem raschen Ausbau dieser Institution in den englischsprachigen Ländern.

Seit 1969 gibt es den Bürgerbeauftragten in Nordirland. Das nächste Land der Europäischen Union, in dem die Institution des Bürgerbeauftragten eingeführt wurde, ist Frankreich,  1973 unter der Namen „Médiateur“ - Vermittler. Frankreich hat seine Verfassung aus dem Jahr 1958 am 23. Juli 2008 geändert und erstellt die neue Institution namens "Défenseur des droits" („Verteidiger der Rechte“). Das Gesetz über den Verteidiger der Rechte hat am 29. März 2011 verabschiedet worden und der erste Défenseur ist am 22. Juni 2011 nominiert worden. Verteidiger der Rechte übernahm nicht nur die Zuständigkeit des Französischen Médiateur, sondern auch des ehemaligen Verteidigers der Rechte des Kindes, der Nationalen Kommission für Ethik und Sicherheitsdienst, und der Hohe Behörde gegen Diskriminierung und für Gleichstellung (HALDE).[1] Dann stellte Portugal den Bürgerbeauftragten 1975 auf und, als kollektives Gremium, Österreich 1977.  Die Republik Irland hat einen Bürgerbeauftragten im Jahr 1980 geschaffen, während 1981 die Institution des Bürgerbeauftragten in den Niederlanden und Spanien gegründet wurde. Für Belgien ist es charakteristisch, dass die Einführung des Bürgerbeauftragten durch die Schaffung von lokalen Obmudsleuten für einzelne Städte geschah (die erste war Antwerpen 1991). Dann kam die Schaffung des Bürgerbeauftragten der flämischen Gemeinschaft in 1992 und im Jahr 1995 wurde der Médiateur in der Wallonie errichtet. Schließlich wurde 1996 in Belgien ein föderaler Bürgerbeauftragter geschaffen, der aus zwei Ombudsleuten besteht: ein Bürgerbeauftragter, der zur niederländischen Sprachgruppe gehört und zweiter Bürgerbeauftragter, der Französisch spricht. Der griechische Ombudsmann wurde im 1998 etabliert und im Jahr 2003 wurde Ombudsman auch in Luxemburg gegründet

Bis zur Mitte 1983 gab es nur ungefähr einundzwanzig Länder mit Ombudsmann-Büros auf nationaler Ebene und ungefähr sechs andere Länder mit Ombudsmann-Büros auf provinziellem oder regionalem Niveau.

In den nächsten zwanzig Jahren hat sich die Zahl der Länder mit der Institution eines Bürgerbeauftragten um mehr als das Vierfache erhöht, und jetzt gibt es sie in über 135 Ländern.

In den achtziger und neunziger Jahren, in der zweiten Welle, erweiterte sich die Institution des Ombudsmans auf Lateinamerika, Zentral- und Osteuropa, Asien und Afrika.

In den östlichen Ländern und in Ländern, die zur Sowjetunion gehörten, wurde diese Institution nicht leicht und schnell akzeptiert.

Polen war das erste Land, das die Institution des Bürgerbeauftragten eingeführt hat im Juli 1987. (das Gesetz ist in Kraft getreten im Januar 1988.). In Ungarn die schuf die Verfassungsänderung vom Oktober 1988 die verfassungsrechtliche Grundlage für die Einführung des Bürgerbeauftragten, wobei das besondere Gesetz über die Parlamentarischen Kommissare für Menschenrechte im Juni 1993 angenommen wurde, während die eigentliche Tätigkeit des ungarischen Ombudsmannes im Juni 1995 begann. Für Ungarn ist es charakteristisch, dass neben einem allgemeinen Bürgerbeauftragten zwei spezialisierte Bürgerbeauftragte hat. Diese sind: der Parlamentarische Kommissar für nationale und ethnische Minderheiten sowie der Parlamentarische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Darüber hinaus wurde der Bürgerbeauftragte eingeführt in Litauen 1995, in Russland und Lettland sowie Georgien 1996, inRumänien, Moldawien, Uzbekistan und der Ukraine 1997, in Estland, Albanien und der Tschechischen Republik 1999, in der Slowakischen Republik 2001, in Kasachstan 2002 und in Armenien 2003. Zuletzt wurde inBulgarien ein Gesetz über den Bürgerbeauftragten im Mai 2003 verabschiedet (in Kraft getreten am 1. Januar 2004.), und der erste Bürgerbeauftragte wurde im April 2005 gewählt.

Im ehemaligen Jugoslawien haben alle ehemaligen jugoslawischen Republiken den Bürgerbeauftragten in ihrem System eingeführt, aber unter verschiedenen Namen. Die erste war Kroatien, die in der Verfassung von 1990 einen Volksanwalt vorgesehen hat (Gesetz 1992, erster Ombudsmann 1993). Slowenien hat auch in der Verfassung von 1991 den Verteidiger der Menschenrechte eingeführt (Gesetz im Dezember 1993, in Kraft getreten Januar 1994), der erste slowenische Ombudsmann wurde ernannt am 29. September 1994 und begann seine Tätigkeit im Januar 1995. Nach dem Dayton Friedensabkommen für Bosnien-Herzegowina von November 1995 existiert die Kommission für Menschenrechte, die tatsächlich aus zwei Teilen besteht: dem Büro des Bürgerbeauftragten und den nationalen Menschenrechtsorganisationen. Es gab (und gibt noch immer) einen besonderen Bürgerbeauftragten (als dreiköpfigen kollektiven Körper) und es gab zwei Entitäts- Bürgerbeauftragte. Anfang 2010 erweiterte der Bürgerbeauftragte für Menschenrechte in Bosnien und Herzegowina seine Zuständigkeit auf ganze Bosnien Herzegowina und die Entitäts- Bürgerbeauftragten haben mit ihrer Tätigkeit aufgehört. Jetzt gibt es in Bosnien und Herzegowina nur eine Institution des Bürgerbeauftragten für die gesamte BiH. Es ist ein dreigliedriges Gremium, bestehend aus einem Vertreter aus jeder der drei Volksgruppen in Bosnien und Herzegowina. Der Bürgerbeauftragte wurde in Mazedonien 1997 eingeführt (Verfassung von 1991, Gesetz  von 1997). Der Mazedonische Ombudsmann heißt  "Volksanwalt“. Montenegro hat im Juli 2003 das Gesetz über die „Beschützer der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ erlassen und Serbien hat das Gesetz über den Bürgerbeauftragten im September 2005 verabschiedet. Den ersten serbischen Ombudsmann hat das Parlament am 14. Juni 2007 gewählt (fast zwei Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes, so lange dauerten die „Konsultationen“!).

[1] Es ist zu erwarten, dass diese Transformation in Frankreich in anderen Französisch sprechenden Länder, die die Institution der Médiateur gegründet, folgen wird.

Die ursprüngliche Aufgabe des Bürgerbeauftragten war die Kontrolle der staatlichen Organe, insbesondere der öffentlichen Verwaltung. Jedoch bekommt in der sogenannten. neuen Demokratien diese Institutionen zunehmend die Rolle des Menschenrechtsschutzes, dies war ursprünglich nicht der Fall. Zusätzlich zu den klassischen Bürgerbeauftragten wurde in einigen Ländern (ehemalige sozialistische Ländern, einige Länder in Südamerika und Afrika) neben der Rolle der klassischen Bürgerbeauftragten ist auch der Schutz der Menschenrechte hinzufügt. Einige Länder haben sogar im Namen dieser Einrichtung die Rolle ausgedrückt (Beschützer der Menschenrechte, der Kommissar für Menschenrechte…). Ein solches Modell wird in der juristische Theorie gemischtes oder Hybridmodell genannt.

Die dritte Art sind spezialisierte Bürgerbeauftragte. Sie befassen sich mit der Kontrolle der staatlichen Institutionen und mit dem Schutz der Bürger in bestimmten Bereichen. So gibt es den Militärombudsmann (in Deutschland: Wehrbeauftragter des Bundestages), Polizei-, Gefängnis- Ombudsmann, Ombudsmann für den Datenschutz, Kinderbeauftragte, Ombudsman für den Schutz gegen Diskriminierung, der Ombudsmann für die Gleichstellung der Geschlechter, Steuer-Ombudsmann, Gesundheits-Ombudsmann und so weiter.

Eine eigene Kategorie ist schließlich ein interner Ombudsmann. Es ist Beauftragter der gleichen Institution, die er kontrolliert, und dient dem Schutz der Rechte der Nutzer der Dienste diese Einrichtungen. Dies gilt für den Ombudsmann der Banken, Versicherungs-Ombudsmann, Telekommunikations-Ombudsmann, den Universitäts-Ombudsmann und dergleichen. Im letzteren Fall ist der Begriff "Ombudsmann" nur im Sinne der verantwortlichen Personen für die Überprüfung der Beschwerden (wir könnten sagen „Beschwerde-Amt“). Diese Kategorie umfasst eine Reihe von verschiedenen privatrechtlichen Ombudsleuten, wie Flughafen-, Fußball-, Industrie-, Krankenhaus Ombudsmann, und so weiter. Der Begriff "Ombudsmann" wird immer mehr missbraucht, so dass in der letzten Zeit Bemühungen geben, um den Namen zu schützen. Es ist falsch, alle Beschwerdenstellen Ombudsmann zu nennen (es gibt in Australien einen Lebensmittelgeschäft - Ombudsmann; in Großbritannien gibt es den Beerdigungs-Ombudsmann). In amerikanischem Staat Utah besteht ein Pornografie-Ombudsmann zum Schutz gegen Pornografie. Deswegen wird von der Entwertung des Namens „Ombudsman“ gesprochen.

Für die Entwicklung der Institution des Bürgerbeauftragten in der Welt, ist charakteristisch dass sie nicht in allen Ländern auf nationaler Ebene etabliert ist, sondern in föderaler Staaten manchmal nur auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten. Dies ist der Fall in Deutschland, der Schweiz, Kanada, den USA, Indien und Italien. Schließlich, es gibt auch regionale und lokale Bürgerbeauftragte (in der Schweiz, Italien, den Niederlanden, Belgien, USA und Serbien).

Der Ombudsman in den verschiedenen Ländern hat unterschiedliche Namen. Zusätzlich zu den ursprünglichen schwedischen Namen, gibt es zahlreiche Variationen des Namens der Bürgerbeauftragten.

Das schwedisches Wort "Ombudsman" ist in seiner ursprünglichen Form als der offizielle Name dieser Institution in vielen Ländern eingesetzt. In Mauritius ist nicht nur der Name schwedischer Herkunft, sondern der erste Ombudsman war auch ein schwedischer Bürger (der erste Ombudsman von Mauritius war ein Richter aus Schweden, Gunnar Lindh!). Neben den skandinavischen Ländern, der Begriff "Ombudsman" ist in den englischsprachigen Ländern, den Niederlanden, Belgien (der flämische Name, während es in Wallonien und in der französischen Sprache "Mediateur"), in einigen Ländern in Afrika und Asien präsent. In einigen Französisch sprechenden Ländern in Afrika, wird der Name "Mediateur" verwendet. Die Spanisch sprechenden Ländern verwenden die Bezeichnung "Volks-Verteidiger" (Defensor del Pueblo), mit seltenen Ausnahmen wie in Costa Rica, wo der Bürgerbeauftragte als "Beschützer der Bürger" (Defensor de los habitantes) und anderen lateinamerikanischen Ländern, in denen der Titel sagt, was seine Rolle ist: Beschützer der Menschenrechte (El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Paraguay). In Italien heisst der Ombudsmann Difensore Civico. In einer Reihe von Ländern, vor allem in Afrika (Botswana, Südafrika) heißt der Bürgerbeauftragte Öffentliche Beschützer (Public Protector) oder der „Öffentlicher Verteidiger“ (Public Defender), was der Fall in Georgien und Jamaika ist. In Österreich heißt der Ombudsman Volksanwaltschaft und in Rumänien und Albanien Volksanwalt. In den meisten Ländern der neuen Demokratien ist der Name des Bürgerbeauftragten Kommissar für den Schutz der Menschenrechte (Human Rights Commissioner), der Beschützer der Menschenrechte, etc.. Es gibt auch Länder, in denen die Rolle des Bürgerbeauftragten eine Kommission zum Schutz der Menschenrechte als Gremium ausübt. Manchmal ist fraglich ob alle diese Institutionen wirklich Ombudsman sind, aber das ist nicht das Thema dieses Beitrags. In Quebec und in Haiti heißt der Ombudsmann "Beschützer der Bürger" (Protecteur du citoyen), wobei in Haiti, um originell zu sein, hinzugefügt wurde „Beschützer der Bürger und Bürgerinnen“. Das sieht mir wie weibliche Form Ombudsfrau aus. In Serbien heißt der Ombudsman Beschützer der Bürger.

An dieser Stelle möchte ich aber etwas mehr über das Schwedischen Wort „Ombudsman“ sagen.

In letzter Zeit kann man in einigen Texten, meistens in englischer Sprache, aber auch in Deutsch, eine weibliche Form des schwedischen Namens Ombudsman als "Ombudsfrau" finden. Es ist nirgendwo, in keinem Land, der offizielle Name dieser Institution,  obwohl in viele Ländern Frauen diese Funktion ausüben, Es scheint mir mehr ein Versuch von einigen, die die Rechte der Frauen schützen wollen, denkend, dass das Wort "Ombudsman" eine Verbindung von dem Wort "Ombuds" und dem Wort "Man“ ist. Etymologisch kann das richtig sein. Aber, wir müssen immer denken, was das in Schweden bedeutet. Es ist doch das schwedische Wort, das in Schweden eine neutrale Form hat – weder männlich noch weiblich. Darüber habe ich persönlich mit den schwedischen Kollegen geredet, aber die haben kein Interesse das den Anderen zu erklären (genau wie in ihrer Rolle bei der Erweiterung des Ombudsmanns).  Ombudsman ist Vertreter, Mann oder Frau. Niemand kann sich vorstellen dass die Schwede kein Respekt für die Gleichstellung der Geschlechter haben. Es gibt in Schweden sogar einen spezialisierte Ombudsman gegen Diskriminierung - eine Dame - Katri Linna, mit dem offiziellen Titel „Diskriminerings Ombudsman“. Von vier Bürgerbeauftragten in Schweden  sind zwei Männer und zwei sind Damen. Wie heißen offiziell die Damen-Bürgerbeauftragten in Schweden? Ombudsfrau? Nein! Ombudsman! Ombudsman vertritt jemanden, in unserem Fall das Parlament, und das kann Mann oder Frau tun.

Leider sind die Schweden, wie sie waren bei der Ausbreitung dieser Institutionen, passiv, und tun auch nichts dieser falschen Praxis zu beenden. Dasselbe gilt für den Namen „Ombudsperson“. Selbstverständlich, verschiedene Sprachen haben eigene Regeln, aber es muß bekannt sein, daß Ombudsman in Schweden eine neutrale Form ist. Wenn der Name „Ombudsman“ übersetzt wird, dann ist auch weibliche Form möglich. Aber, wenn diese Institution original in schwedischer Sprache („Ombudsman“) bezeichnet wird, dann ist weibliche Form nicht nötig. „Ombudsman“ in Schwedisch ist eine neutrale Form.