Das Ombudswesen
Bereits vor über 200 Jahren wurde in Schweden das Amt des Ombudsmans („riksens ständers justitiombudsman“) geschaffen. Ihren Durchbruch schaffte die Ombudsman-Idee jedoch erst durch die Einrichtung des dänischen „Folketingets Ombudsmand“ sowie Ombudsman-Institutionen in Norwegen und Großbritannien Mitte des letzten Jahrhunderts.
Das dänische Ombudsman-Modell wurde seitdem in unterschiedlicher Ausprägung vielfach nachempfunden. Es sieht im Wesentlichen eine parlamentarisch angebundene unabhängige Einrichtung zur Überprüfung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns aufgrund von Beschwerden oder aus eigener Initiative vor. Kerngedanke ist dabei, dass eine namentlich benannte Person als Ombudsfrau oder Ombudsmann die Institution nach außen hin vertritt. Die Funktion des Mediators zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung war im ursprünglichen Modell noch nicht vorgesehen, kam aber im Laufe seiner Verbreitung hinzu.
Die Mehrzahl der EU-Staaten sowie die Europäische Union verfügen inzwischen über Ombudseinrichtungen. Aber auch weltweit wurden derartige Institutionen geschaffen.
In Deutschland gibt es auf der nationalen Ebene bisher keine Ombudsman-Institution. Auf Länderebene setzt sich die Ombudsman-Idee jedoch zusehends durch. Derzeit verfügen mit Mecklenburg-Vorpommern (Dr. Christian Frenzel), Rheinland-Pfalz (Barbara Schleicher-Rothmund), Schleswig-Holstein (Samiah El Samadoni), Thüringen (Dr. Kurt Herzberg) sowie Baden-Württemberg (Beate Böhlen) nunmehr fünf Bundesländer über parlamentarisch gewählte Bürgerbeauftragte.
Auch in anderen Bundesländern laufen Diskussionen bzw. konkrete Überlegungen, Ombudseinrichtungen wie die eines Bürgerbeauftragten zu schaffen.
Mehr zum Thema Aufgaben der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten können Sie in der Broschüre „Die Ombudsman-Idee“ nachlesen.