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1/2023

Der inklusive Arbeitsmarkt war ein Grundsatzthema, mit dem sich Matthias Crone in den letzten Monaten intensiv befasst hat. Ende vergangenen Jahres stand das Thema im Mittelpunkt der Beratungen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in Erfurt. Entstanden ist eine Erfurter Erklärung, die für viel Aufmerksamkeit gesorgt hat:

  • Darin sprechen sich die BB dafür aus, dass das deutsche Arbeitsrecht spätestens ab 2030 einheitlich für alle Beschäftigungsverhältnisse gilt.
  • Die BB sehen die Notwendigkeit, dass die finanzielle Unterstützung für den behinderungsbedingten Mehrbedarf von Unternehmen bei der Beschäftigung von MmB deutlich ausgebaut wird.
  • Die BB fordern, die steuerliche Absetzbarkeit der Ausgleichsabgabe als Betriebsausgabe abzuschaffen. (Hintergrund: Nach dem Schwerbehindertenrecht besagt die Beschäftigungspflicht in Deutschland: Unternehmen, die mehr als 20 Arbeitsplätze haben, müssen fünf Prozent dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Wenn sie das nicht tun, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. In Deutschland gilt diese Beschäftigungspflicht für etwa 170.000 Unternehmen. Doch mehr als ein Viertel davon gibt nicht einem (!) schwerbehinderten Menschen eine Arbeit.)
  • Die BB nehmen wahr, dass Werkstätten für MmB für viele dort Arbeitende Orte der Wertschätzung und Gemeinschaft sind und Teilhabe am Arbeitsleben bedeuten. Diese Funktion wollen wir bei einer Transformation der Werkstätten in einen inklusiven Arbeitsmarkt erhalten wissen.

Die vollständige Erklärung finden Sie auf unserer Homepage.

Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit hat Matthias Crone im März einen Inklusionstalk in Schwerin veranstaltet. Schon seit vielen Jahren werden in diesem Format (potenzielle) Arbeitgeber eingeladen und unter anderem über Fördermöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen informiert, die relevant sind, wenn man MmB eine Beschäftigung geben will. Ein prominenter Redner berichtet aus seinem Alltag. In diesem Jahr war Samuel Koch zu Gast, der sehr eindrucksvoll seinen Weg zurück ins Leben nach seinem schweren Unfall schilderte.

In seinem Grußwort sagte Matthias Crone:

„Wir müssen beginnen, Vorurteile aufzuräumen, die es in jedem Unternehmen gibt. Solche sind: Menschen mit Behinderung seien nicht leistungsfähig, sie seien ständig krank, man können sie nicht kündigen: alles falsch. Menschen ohne Behinderung sehen oft dann Probleme, wenn sie nie den Umgang mit MmB gelernt haben. Erst durch Begegnung sinken die Barrieren im Kopf. Diese Begegnungen sollten in der Kita beginnen und dann in inklusiven Schulen und Ausbildungsstätten weitergelebt werden.“

Im Vorfeld des Europäischen Protesttages für MmB haben die Hochschule Wismar, der Bürgerbeauftragte und der Behindertenbeirat des Landkreises Nordwestmecklenburg Ende April zu einer Fachveranstaltung zum Thema „Ins Gespräch kommen – Arbeit und Inklusion“ eingeladen. In der gut besuchten Veranstaltung wurde die Thematik unter verschiedenen Aspekten beleuchtet. Vertreter der Agentur für Arbeit haben Fördermöglichkeiten dargestellt, eine Fachberaterin der EAA (Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber) hat über ihre Unterstützungsmöglichkeiten informiert, ein Vorsitzender einer Schwerbehindertenvertretung aus seinem Tätigkeitsfeld. Schließlich kam eine Kollegin einer EUTB zu Wort und der Geschäftsführer der Wismarer Werkstätten GmbH. Deutlich wurde: bei Vielem, was sicher noch verbesserungswürdig ist – es gibt viele Anlaufstellen, Institutionen und Menschen, die sich kümmern und helfen. Jedoch nicht alle kennen die möglichen Anlaufstellen…

Da uns hierzu immer wieder Anfragen erreichen, eine kurze Information:

Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für den selbst benutzten Wohnraum (Eigentum) geleistet. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig vom verfügbaren Einkommen aller Haushaltsmitglieder.

Schwerbehinderte Menschen,

  • mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 oder
  • mit einem Grad der Behinderung unter 100, die aber pflegebedürftig (SGB XI) sind, sowie häuslich oder teilstationär gepflegt werden (auch Kurzzeitpflege)

erhalten einen Freibetrag von 1.800 Euro auf das anzurechnende Gesamteinkommen (Summe des Jahreseinkommens).

Die Freibeträge werden für jedes Familienmitglied gewährt, welches einer der zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 17 Wohngeldgesetz (WoGG)

aut einem im Ärzteblatt veröffentlichten Artikels vom 10.03.2023 hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei aktuellen Urteilen entschieden, dass gehbehinderten Menschen der Zugang zu Behindertenparkplätzen erleichtert werden soll (AZ: B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R). Maßgeblich dafür sei laut Begründung des Gerichts, dass die Betroffenen auf normalen öffentlichen Wegen auch in fremder Umgebung keine längeren Strecken mehr gehen können. In den vorgenannten Fällen beantragten beide Kläger erfolglos das Merkzeichen „aG“, welches u.a. zur Nutzung von Behindertenparkplätzen berechtigt. 

Das BSG verwies in seiner Urteilsbegründung auf den Zweck des Merkzeichens, mit der Parkerleichterung durch eine Verkürzung der Wege die eingeschränkte Gehfähigkeit auszugleichen. Es gehe – so das BSG - dabei um Wege zur Schule, Arbeit, beim Einkaufen oder beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen, „denn gerade das Aufsuchen solcher Einrichtungen fördere eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft“. Maßgeblich sei insoweit „die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum.“

Eine gute Nachricht zum Ende: nach unzähligen Briefen, Gesprächen und Pressemeldungen durch Matthias Crone, den Inklusionsförderrat und dem Hörgeschädigtenverband war es nun endlich so weit: es gab eine Pressekonferenz der Staatskanzlei, die durch einen Gebärdensprachdolmetscher begleitet wurde. Wie längst in allen anderen Bundesländern üblich.

Was lange währt, wird endlich gut.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine gute Zeit

Matthias Crone
Oliver Kaiser
Andrea Kohnke