Skipnavigation Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern

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Der Bürgerbeauftragte

Die Aufgaben des Bürgerbeauftragten ergeben sich aus Artikel 36 der Landesverfassung und aus dem Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz M-V.

Im Einzelnen sind dies:

  • die Rechte der Bürger gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande wahren,
  • die Bürger in sozialen Angelegenheiten beraten und unterstützen,
  • die Belange von Menschen mit Behinderungen wahrnehmen,
  • die Eingaben von Beschäftigten der Landespolizei aus dem innerdienstlichen Bereich prüfen.

Hierzu befasst er sich als neutrale Stelle mit den Vorschlägen, Bitten und Beschwerden (Petitionen) und vermittelt zwischen den Beteiligten.

Der Bürgerbeauftragte

Informationen rund um das Amt des Bürgerbeauftragten und über die Person Dr. Christian Frenzel

Kontaktformular und Erreichbarkeiten

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Rechtsgrundlagen
Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen zu den Aufgaben, Pflichten und Tätigkeitsbereichen des Bürgerbeauftragten.