Die Aufgaben des Bürgerbeauftragten ergeben sich aus Artikel 36 der Landesverfassung und aus dem Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz M-V.
Im Einzelnen sind dies:
- die Rechte der Bürger gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande wahren,
- die Bürger in sozialen Angelegenheiten beraten und unterstützen,
- die Belange von Menschen mit Behinderungen wahrnehmen,
- die Eingaben von Beschäftigten der Landespolizei aus dem innerdienstlichen Bereich prüfen.
Hierzu befasst er sich als neutrale Stelle mit den Vorschlägen, Bitten und Beschwerden (Petitionen) und vermittelt zwischen den Beteiligten.