Seit April 2021 ist der Bürgerbeauftragte zugleich auch der Beauftragte für die Landespolizei.
In dieser Funktion ist er Ansprechpartner für Hinweise und Anregungen aus der Polizei des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Alle Polizeibeschäftigten können sich ohne Einhaltung des Dienstwegs mit einer Eingabe unmittelbar an den Bürgerbeauftragten wenden.
Die Eingabe kann das empfundene persönliche oder dienstliche Fehlverhalten einzelner Polizeibeschäftigter zum Gegenstand haben, aber auch auf wahrgenommene Mängel oder Fehlentwicklungen in der Landespolizei hinweisen. Die Polizeibeschäftigten können etwa Missstände oder Fehler aufzeigen oder soziale oder persönliche Konfliktsituationen im Dienst oder Probleme mit ihrem Dienstherrn ansprechen.
Wenn Bürger polizeiliches Fehlverhalten wahrnehmen, so können sich - wie auch bisher schon - mit einer Beschwerde an den Bürgerbeauftragten wenden. Etwa dann, wenn sie den Eindruck haben, dass ein persönliches Fehlverhalten eines Polizeibeschäftigten vorliegen oder dass eine polizeiliche Maßnahme rechtswidrig sein könnte. Der Bürgerbeauftragte kümmert sich dann anhand der für alle Petitionen geltenden Regelungen des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes um die Eingabe.