Das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz überträgt dem Bürgerbeauftragten auch die Funktion des Polizeibeauftragten. Der Bürgerbeauftragte hat danach die Aufgabe, sich mit Vorgängen aus dem Polizeibereich zu befassen, die von Landespolizei-Beschäftigten an ihn herangetragen werden.
Zum einen fallen darunter Beschwerden die das persönliche oder dienstliche Fehlverhalten einzelner Polizeibeschäftigter betreffen, zum anderen auch Hinweise und Beschwerden zu Mängeln oder Fehlentwicklungen in der Landespolizei.
Der Bürgerbeauftragte soll auf eine zügige und einvernehmliche Lösung der Angelegenheiten hinwirken.
Daneben werden Bürgereingaben zum Handeln der Landespolizei nach den allgemeinen Regeln bearbeitet.